Unsere Leistungen

Wir unterstützen Betreiber technischer Anlagen bei der rechtssicheren Dokumentation und Organisation ihrer Betreiberpflichten. Unsere Leistungen orientieren sich am Stand der Technik, am einschlägigen technischen Regelwerk und an den tatsächlichen Bedingungen Ihrer Anlage.

Durch einen Termin vor Ort erfassen wir die konkrete Betriebssituation und erstellen praxisnahe Unterlagen, die Sicherheit, Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit im laufenden Betrieb schaffen.

Gefährdungs­beurteilungen gem. BetrSichV

Kälteanlagen / Wärmepumpen / Flüssigkeitskühlsätze

Gefährdungsbeurteilungen sind gemäß BetrSichV für alle Arbeitsmittel vorgeschrieben. Jeder Betreiber, der die o.g. Anlagen verwendet, ist daher zu einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet, die bei diesen Anlagen umfassende Kenntnis des technischen Regelwerks voraussetzt.

Wir erstellen praxisgerechte Entwürfe von Gefährdungsbeurteilungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung für Kälteanlagen, Wärmepumpen und Flüssigkeitskühlsätze. Dabei werden die anlagenspezifischen Gefährdungen, erforderliche Schutzmaßnahmen, Prüfpflichten und organisatorische Anforderungen systematisch erfasst und dokumentiert.

Für Betreiber ist eine belastbare Gefährdungsbeurteilung unabdinglich, um den sicheren Betrieb der Anlage nachweisbar zu organisieren, Prüf- und Betreiberpflichten transparent abzuleiten und Rechtssicherheit im laufenden Betrieb zu schaffen. In der Regel erfolgt hierzu ein Termin vor Ort, um die tatsächlichen Anlagenbedingungen, Aufstellräume, Betriebsweise und vorhandenen Schutzmaßnahmen fachgerecht zu berücksichtigen.

Gefährdungs­beurteilungen gem. 42. BlmSchV

Hygienischer Betrieb von Verdunstungskühlanlagen

Wir unterstützen Betreiber von Verdunstungskühlanlagen bei der Erstellung von Entwürfen für Gefährdungsbeurteilungen zum hygienisch sicheren Anlagenbetrieb nach 42. BImSchV, damit Sie Ihre gesetzlichen Pflichten einhalten können.

Im Fokus stehen die Bewertung möglicher Risiken durch mikrobiologische Belastungen, die Einhaltung der Anforderungen an Betrieb, Überwachung, Probenahme und Maßnahmen bei Auffälligkeiten sowie die Ableitung konkreter organisatorischer und technischer Maßnahmen.

Diese Leistung ist für Betreiber wesentlich, um den hygienischen Betrieb nach dem Stand der Technik sicherzustellen, das technische Regelwerk nachvollziehbar umzusetzen und im Ereignisfall handlungsfähig zu sein. In einem Termin vor Ort erfassen wir die reale Anlagenkonfiguration, Wasserführung, Betriebsweise und Wartungssituation.

Erstellung von Betriebs­tagebüchern

Für Verdunstungskühlanlagen

Wir erstellen strukturierte Betriebstagebücher für Verdunstungskühlanlagen, die auf die jeweilige Anlage und die Anforderungen der 42. BImSchV abgestimmt sind. Darin werden relevante Betriebsdaten, Kontrollen, Laborergebnisse, Wartungen, Störungen, Maßnahmen und Nachweise übersichtlich dokumentiert.

Dieses Tagebuch hat der Betreiber gemäß der 42. BImSchV zur Überprüfung des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs zu führen.

Ein vollständiges und praxistaugliches Betriebstagebuch ist für Betreiber unabdinglich, da es den Nachweis eines ordnungsgemäßen, hygienisch sicheren und regelkonformen Betriebs ermöglicht. Es schafft Rechtssicherheit gegenüber Behörden, Sachverständigen und internen Verantwortlichen und unterstützt die konsequente Umsetzung des technischen Regelwerks im Alltag.

Erstellung von Explosions­schutz­dokumenten

Wir erstellen Explosionsschutzdokumente für Kälteanlagen, Wärmepumpen und Flüssigkeitskühlsätze, in denen brennbare Kältemittel, wie z.B. Ammoniak oder Propan verwendet werden. Für brennbare Kältemittel ist die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes verpflichtend und Teil der Gefährdungsbeurteilung.

Im Mittelpunkt stehen die Bewertung möglicher Freisetzungen, die Beurteilung explosionsgefährdeter Bereiche sowie die Ableitung geeigneter technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den konkreten Aufstellungsbedingungen der Anlage.

Dazu werden Aufstellungsort (bspw. Maschinenraum, Außenaufstellung), Lüftungssituation, Kältemittelfüllmengen, mögliche Zündquellen, Detektionseinrichtungen, elektrische Betriebsmittel sowie die Zugänglichkeit für Betrieb, Wartung und Gefahrenabwehr berücksichtigt. Auf dieser Grundlage wird geprüft, welche Anforderungen sich aus dem Stand der Technik und dem einschlägigen technischen Regelwerk für den sicheren Betrieb ergeben.

Betriebliche Alarm- und Gefahren­abwehrpläne

Fokus: Ammoniak-Kälteanlagen & TRAS 110

Wir erstellen betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrpläne für Kälteanlagen, insbesondere im Zusammenhang mit Ammoniak-Kälteanlagen und den Anforderungen der TRAS 110.

Im Mittelpunkt stehen klare Handlungsabläufe für den Fall einer Störung, einer Kältemittelfreisetzung oder einer sonstigen sicherheitsrelevanten Abweichung vom bestimmungsgemäßen Betrieb. Dazu gehören insbesondere Meldeketten, Zuständigkeiten, Sofortmaßnahmen, Evakuierungs- und Absperrmaßnahmen, Informationen für Einsatzkräfte sowie die Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten der Kälteanlage.

Für Betreiber von Kälteanlagen sind solche Alarm- und Gefahrenabwehrpläne unabdinglich, weil bei einer Freisetzung von Ammoniak schnell, koordiniert und fachgerecht gehandelt werden muss.

Allgemeine Überprüfung von Kälteanlagen

Unsere allgemeine Überprüfung einer Kälteanlage bietet eine umfassende, unabhängige Bewertung des technischen Zustands Ihrer Anlage. Dabei prüfen wir, ob die konstruktiven Anforderungen nach Stand der Technik sowie die geltenden gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

Was wir für Sie tun

  • Besichtigung der Anlage vor Ort zur Erfassung des tatsächlichen Zustands
  • Bewertung aller relevanten Bauteile und Sicherheitsfunktionen
  • Dokumentation festgestellter Defizite in einem übersichtlichen Sachstandsbericht
  • Einordnung des Wartungs- und Handlungsbedarfs auf Basis technischer Regeln und gesetzlicher Anforderungen

Im Fokus stehen ausschließlich tatsächliche Defizite und die daraus abgeleiteten notwendigen Anforderungen. Sie erhalten eine klare, fachlich fundierte Grundlage für Entscheidungen zu Wartung, Instandhaltung oder Modernisierung.

Priorisierung der festgestellten Defizite

Damit Sie den Handlungsbedarf schnell erkennen können, ordnen wir jedes Defizit einer Prioritätsstufe zu:

  • G – Geringfügiges Defizit Beeinträchtigt den sicheren oder ausfallsicheren Betrieb nicht wesentlich.
  • E – Erhebliches Defizit Beeinträchtigt den sicheren oder ausfallsicheren Betrieb deutlich.
  • D – Gefährliches Defizit Beeinträchtigt den sicheren Betrieb in gefährlichem Ausmaß; ein Ausfall ist wahrscheinlich.

Diese klare Struktur ermöglicht Ihnen, Maßnahmen gezielt zu planen und Risiken zuverlässig zu minimieren.

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